Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in zwei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht und einer Fachanwaltschaft für Vergaberecht.

Unser Team
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2002 gegründet. Inhaber der Sozietät sind Dr. Sebastian Schmuck und Dr. Nadine Däumichen. Zum Team der Berufsträger gehören außerdem Michael Raden, Torsten Geißler Anja Pauli, Nele Harpke-Gläser und Timo Klann. Unterstützt werden wir von Prof. Dr. Uwe Berlit als freien Mitarbeiter.
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei und Stellenausschreibungen.

Keine Haftung bei typischen Baustellenunebenheiten
LG Koblenz, Urteil v. 31.01.2025, Az. 13 S 32/24 In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin – eine Privatperson – von einem Straßenbauunternehmen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Beklagte hatte im Rahmen von Sanierungsarbeiten eine Straße bearbeitet, die über keinen gesonderten Gehweg verfügte.
Schäden bei Baggerarbeiten – Ansprüche des geschädigten Grundstückseigentümers aus § 823 BGB
OLG München, Urteil vom 20.01.2025, Az. 17 U 8292/21 Das beklagte Tiefbauunternehmen führte auf einem Wohngrundstück Baggerarbeiten durch, in deren Folge ein auf dem Nachbargrundstück des Klägers im Boden verlegtes, 48 Meter langes Erdrohr beschädigt wurde. Zwischen dem Kläger und der Beklagten bestand kein Vertragsverhältnis.