Bundessozialgericht - Betriebsinterner Fußball-Cup ist kein Arbeitsunfall
Mit seinem Urteil vom 28.06.2022 (AZ: B 2 U 8/20 R) hat das BSG entschieden, dass ein Unfall, der sich während eines vom Unternehmen ausgeschriebenen Fußballspiels ereignet hat, keinen Arbeitsunfall darstellt.
Während eines durch das Gesundheitsmanagement eines Unternehmens organisierten betriebsinternen Fußball-Cups verunfallte ein Mitarbeiter des Unternehmens. Bei dem Spiel prallte er mit einem Gegenspieler zusammen und zog sich dabei eine Fraktur am Kopf zu.
Wie die Vorinstanzen lehnte auch das BSG ab, den Unfall als Arbeitsunfall einzustufen, mit der Begründung, dass es sich bei dem Fußballturnier weder um die versicherte Ausübung von Betriebssport noch um eine unter Versicherungsschutz stehende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handele. Für eine Qualifizierung als Betriebssport fehle es am charakteristischen Ausgleichszweck. Als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ließe sich das Fußballturnier nicht einstufen, weil die Teilnahme nur für eine bestimmte Gruppe der Beschäftigten interessant war.