SächsOVG zur Darlehensgewährung seitens einer Gemeinde

Der Medieninformation 3/2023 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zu entnehmen, dass das Gericht mit Urteil vom 28.02.2023 - 4 A 704/20 die Klage der Gemeinde Rietschen abgewiesen hat, die sich gegen eine Beanstandung des Landkreises Görlitz im Rahmen der Rechtsaufsicht richtete.

Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass die Gemeinde dem Trägerverein der Freien Schule ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 170.000 Euro zur Vorfinanzierung für die Bildung eines beruflichen Gymnasiums gewährt. Derselbe Trägerverein betreibt bereits eine freie Oberschule im Ort. Diesen Gemeinderatsbeschluss beanstandete der Landkreis Görlitz im Rahmen seiner Rechtaufsicht. Hiergegen richtete sich die Klage der Gemeinde Rietschen, die vor dem Verwaltungsgericht Dresden Erfolg hatte.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Betrieb und die finanzielle Unterstützung eines beruflichen Gymnasiums sei keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, für welche die Gemeinde zuständig sei. Gemeinden seien ausschließlich für Schulen zuständig, die einen der allgemeinen Schulpflicht entsprechenden Bildungsgang anbieten, d.h. für Grund- und Oberschulen.

Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen werden wir Sie ausführlicher informieren

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